Home
Home Termine Übungsbetrieb Ausbildung Zucht Hundeführer Vereinsheim Ansprechpartner Vereinsgeschichte & Infos Anfahrt

Copyright ©

Alle Rechte vorbehalten

OG Böblingen

Hundesteuern werden von jeder Gemeinde in eigenem Ermessen erhoben. Dabei schwanken sowohl die Höhe dieser Steuer, als auch evtl. Bedingungen zu einer Steuerermäßigung.
In Böblingen gibt es z.Zt. nur für Hunde die die sogenannte Schutzhunde Prüfung Stufe 3 nachweisen können eine Steuerermäßigung von 50%. Dieser Nachweis muß jährlich erbracht werden.

Die Böblinger Hundevereine (Kynologischer Club, Schäferhunde Verein Dagersheim, Schäferhunde Verein Böblingen) haben schon seit längerer Zeit versucht, hier eine Vereinfachung zu erwirken.
Unser Bestreben war und ist es nahezu jeden Hund eine Erziehung zuteil werden zu lassen, die dann auch seitens der Stadt finanziell in Form einer Hundesteuerreduzierung honoriert wird. Wir sind der Meinung, dass jeder Hund in der Form ausgebildet werden sollte, dass jeder Spaziergänger, Jogger oder Fahradfahrer gefahrlos an dem Hund vorbeilaufen kann.

Der Gemeinderat hat zugestimmt für alle Hunde eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50% zu akzeptieren, wenn eine der folgenden Kriterien erfüllt wird:

Mit Ausnahme der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (IPO oder SchH) der Stufe 3 muß jede Prüfung mindestens alle zwei Jahre neu abgelegt werden um erneut in den Genuß der Steuerermäßigung zu gelangen. nähere Informationen können Sie in einem der drei angesprochenen Vereine erhalten.



Hundesteuer Ausbildung/ Hundeführerschein
Ausbildung / Hundeführerschein